Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Beratungs-, Coaching- und Implementierungsleistungen von Stier Performance Consulting, Bastian Stier (nachfolgend „Auftragnehmer"), gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Prozessoptimierung, Mitarbeitergewinnung und Wachstumsstrategie für mittelständische Unternehmen. Das konkrete Leistungsspektrum ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Beratungsvertrag.
Der Auftragnehmer schuldet eine Dienstleistung, keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg – mit Ausnahme der in § 6 geregelten 90-Tage-Ergebnisgarantie, die einen partiellen Erfolg absichert.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
Das kostenlose Strategiegespräch (Erstgespräch) stellt kein verbindliches Angebot und keine Leistungserbringung im Sinne dieser AGB dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. Er benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Verlängerung vereinbarter Fristen.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
Der Analyse-Sprint (2 Wochen) ist vor Leistungsbeginn vollständig zu entrichten. Bei Implementierungs- und Retainer-Leistungen erfolgt die Abrechnung gemäß individueller Vereinbarung, in der Regel monatlich.
§ 6 90-Tage-Ergebnisgarantie
Im Rahmen der Implementierungsbegleitung garantiert der Auftragnehmer, dass der Auftraggeber nach 90 Tagen gemeinsamer Arbeit messbare Verbesserungen in mindestens einem der vertraglich vereinbarten Zielbereiche (Effizienz, Mitarbeitergewinnung oder Umsatz) erreicht.
Die Zielbereiche und Messgrößen werden zu Projektbeginn schriftlich vereinbart. Kommt es nach 90 Tagen zu keiner messbaren Verbesserung im Sinne der vereinbarten Ziele, arbeitet der Auftragnehmer kostenlos weiter, bis die vereinbarten Ziele erreicht sind.
Die Garantie gilt unter der Voraussetzung, dass:
- der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß § 4 vollständig nachgekommen ist,
- die vereinbarten Maßnahmen durch den Auftraggeber tatsächlich umgesetzt wurden,
- keine wesentlichen Änderungen in der Unternehmensstruktur oder im Marktumfeld eingetreten sind, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf den Implementierungs-Tarif. Der Analyse-Sprint und der Wachstums-Retainer sind von dieser Garantie ausgenommen, sofern nicht gesondert schriftlich vereinbart.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Analyse-Sprint hat eine feste Laufzeit von 2 Wochen und ist nicht ordentlich kündbar. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Implementierungsverträge und Retainer-Verträge können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern im individuellen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund während laufender Implementierung behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen. Die Garantie gemäß § 6 erlischt mit dem Wirksamwerden der Kündigung.
§ 8 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Strategien, Finanzinformationen) streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zusammenarbeit in allgemeiner Form als Referenz zu nennen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
§ 10 Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen deutschen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Materialien, Konzepte, Prozessdokumentationen, Vorlagen und Analysen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse") sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers, sofern nicht anders vereinbart.
Der Auftraggeber erhält mit vollständiger Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für seinen eigenen Geschäftsbetrieb.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.